Pfeifenclub St.Gallen-Appenzell

Zwei Listen für "Trotzdem-Raucher

Seit der letzten Kantonsratssession ist klar, dass ab dem 1. Oktober das Rauchverbot in Restaurants, Bars, Clubs und Konzertlokalen gilt. Allerdings darf in abgetrennten Fumoirs weiterhin geraucht werden, zudem sind 23 Ausnahmebewilligungen für Raucherbeizen erteilt worden. In diesen Lokalitäten darf auch künftig geraucht werden, allerdings zum Teil mit gewissen Auflagen.

In einem Artikel der Ausgabe des St.Galler Tagblatts vom Samstag, 27. September wurde im Zusammenhang mit dem beginnenden Verbot bemängelt, dass eine offizielle Liste der Rauchergaststätten in der Stadt St.Gallen fehle. Raucherinnen und Raucher seien momentan noch auf "von Mund zu Mund-Propaganda" angewiesen. Eine nicht abschliessende Liste wird hier präsentiert.

Hier ist Rauchen erlaubt
Alpenrösli, St. Georgen-Str. 76, Bagutta/Weisses Kreuz, Engelgasse 9 (rauchfrei bis 20 Uhr), Barterre, Bahnhofplatz 3, Brühlhof-Bar, Brühlgasse 48, Gassenküche, Linsebühlstr. 82, Ilge Heiligkreuz, Langgasse 109, Klosterhof, Bankgasse 16, Krug, Metzgergasse 28, Marktplatz, Neugasse 2, Bitter, Vonwilstrasse 1, Schäfli-Bar, Metzgergasse 5, Zum Goldenen Leuen/Natio-nal, Schmiedgasse 30.

Clubs und Konzertlokale
Auch St.Galler Clubs und Konzertlokale rüsten auf. Die meisten planen Fumoirs, die sie spätestens bis Ende dieses Jahres eingebaut haben müssen. Backstage: rauchfrei, Cave: Fumoir, Downtown: Fumoir geplan, Elephant: Fumoir geplant, Grabenhalle: rauchfrei, Kastanienhof: rauchfrei, Kugl: Fumoir geplant, Palace: noch unklar, Seeger-Bar: Fumoir geplant, Trischli: noch unklar.



Stand: Ende September 2008

Fritz Heinze

back top 
www.pcsga.ch